Sicherungsüberwacher: Umfassendes Studienmaterial zur Bahnsicherheit
Dieses Studienmaterial wurde aus einem bereitgestellten Textdokument und einem Vorlesungs-Audiotranskript zusammengestellt. Es dient der Vermittlung eines fundierten Verständnisses der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und relevanten Regelwerke für Sicherungsüberwacher im Bahnbereich.
1. Einführung in die Bahnsicherheit und die Rolle des Sicherungsüberwachers
Die Sicherheit im Gleisbereich ist von entscheidender Bedeutung, um Arbeitskräfte zu schützen und einen reibungslosen Bahnbetrieb zu gewährleisten. Der Sicherungsüberwacher spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem er die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert und koordiniert. Dieses Material beleuchtet die komplexen Regelwerke, Gefahrenquellen, Definitionen und praktischen Sicherungsmaßnahmen.
2. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke 📚
Die Arbeit im Gleisbereich unterliegt strengen gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
2.1. Gesetze und Verordnungen
✅ ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ✅ ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
2.2. Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)
✅ DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Vorschriften ✅ DGUV Vorschrift 78: Arbeiten im Bereich von Gleisen ✅ DGUV Regel 101-024: Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen ✅ DGUV Information 201-051: Arbeiten an Bahnanlagen im Gleisbereich von Eisenbahnen
2.3. Arbeitsschutz-Management Handbuch (DB-Richtlinien)
✅ RRil 132.0118: Arbeiten im Gleisbereich ✅ RRil 132.0123: Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen
3. Gefahren aus dem Bahnbetrieb und Baubetrieb ⚠️
Es wird zwischen Gefahren unterschieden, die aus dem Arbeitsbetrieb und dem Bahnbetrieb resultieren.
3.1. Gefahren aus dem Arbeitsbetrieb (Verantwortlich: Arbeitnehmer)
✅ Herabfallende Gegenstände ✅ Rotierende/bewegliche Teile ✅ Erhitzte Gegenstände
3.2. Gefahren aus dem Bahnbetrieb (Verantwortlich: BzS – Bahnbetrieblich zuständige Stelle)
✅ Bewegte Schienenfahrzeuge ✅ Elektrische Fahrleitungen ✅ Mögliche Rückströme in Fahrschienen ✅ Fernbetätigte Gleiseinrichtungen (Gleissperren, Herzstücke, Weichen)
3.3. Gefährdete Parteien
✅ Arbeitskräfte ✅ Bahnbetrieb ✅ Beschäftigte
4. Einweisung und Unterweisung 💡
Ein wichtiger Unterschied für die Sensibilisierung der Mitarbeiter.
📚 Unterweisung: Hat das Ziel, Mitarbeiter für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und ihnen die richtigen Prozesse und Verhaltensweisen zu vermitteln. 📚 Einweisung: Ist ein Bestandteil der Unterweisung, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Sie umfasst die betrieblichen Besonderheiten, die genauen Arbeitsabläufe und die Sicherheitsmaßnahmen an einem bestimmten Arbeitsplatz. ✅ Jede Unterweisung muss eine spezifische Einweisung beinhalten.
5. Grundlegende Definitionen im Gleisbereich 📚
Präzise Definitionen sind entscheidend für die korrekte Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen.
📚 Gleisbereich: Von bewegten Schienenfahrzeugen in Anspruch genommener Raum, sowie der Raum unter, neben oder über Gleisen, in dem Versicherte durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können. Dazu gehört auch der Bereich der Fahrleitung. Der Gleisbereich schließt den Gefahrenbereich ein. 📚 Gefahrenbereich: Ein festgelegtes seitliches Maß, das von der Geschwindigkeit der Strecke abhängig ist und nur die Druck- und Sogwirkungen einer Fahrt berücksichtigt. 📚 Sicherheitsraum: Schließt an den seitlichen Gleisbereich/Gefahrenbereich an. * Maße: Neben dem Gleis 0,5 Meter, zwischen den Gleisen 0,8 Meter, in der Höhe mind. 2 Meter. * Zweck: Raum, in dem Versicherte ausweichen können. 📚 Nachbargleis: Nebeneinander liegende Gleise mit einem Sicherheitsraum von weniger als 0,8 m zwischen den Gleisbereichen. 📚 Innengleis: Ein Gleis, das zu beiden Seiten ein Nachbargleis hat. 📚 Arbeitsgleis: Das Gleis, in dem Arbeiten ausgeführt werden. 📚 Benachbartes Gleis: Nebeneinanderliegendes Gleis mit einem Sicherheitsraum von mehr als 0,8 m zwischen den Gleisbereichen.
6. Sicherungsmaßnahmen und deren Voraussetzungen
6.1. Feste Absperrung (FA)
Eine wichtige Maßnahme zur räumlichen Trennung. ✅ Zweck: Räumliche Trennung von Versicherten und Fahrten. Sicherstellung, dass Beschäftigte nicht näher als 1,90 m an die Gleisachse des Nachbargleises herantreten können. ✅ Mindestabstand: 3,00 m ab Gleismitte zum Nachbargleis. ✅ Bahntechnische Freigabe: Muss grundsätzlich durch die DB Netz AG erfolgen und auf jeder Baustelle vorliegen sowie dem Sipla beigefügt werden (Ril 132.0118 A07). ✅ Aufbau im Mittelkern: Bei FA im Mittelkern sind beide Gleise Arbeitsgleise und müssen gesperrt werden. Ist dies nicht möglich, sind Sicherungsmaßnahmen nach RIMINI erforderlich. ✅ FALKON-Kombination (FA mit ATWS): Erlaubt eine Höchstgeschwindigkeit (Umax) von ≤ 160 km/h im Nachbargleis. ✅ Geschwindigkeit im Nachbargleis: Max. 120 km/h (sonst Schutz durch Langsamfahrstellen). Außerhalb der Arbeitszeiten je nach Zulassung bis 160 km/h. ✅ Lücken: Keine Lücken > 47 cm in der Absperrung. ✅ Reduzierung des Abstands: Bis max. 120 km/h darf um 0,2 m (auf 1,90 m von Gleisachse NG) reduziert werden, wenn die Reduzierung aus Windkräften resultiert und örtlich/betrieblich zugelassen ist. ✅ Höhe: Mind. 90 cm wirksame Höhe oder 75 cm über Schienenoberkante (SOK).
6.2. Automatische Gleissperrsysteme (ATWS)
Voraussetzungen für den Einsatz von ATWS. ✅ Abnahme: Projektierung, Planprüfung, Montage, technische Funktionsabnahme, Funktionsprüfung, Wahrnehmbarkeitsprobe. ✅ Warnsignal: Es muss vorher festgelegt werden, mit welchem Ro-Signal das ATWS warnt. ✅ Länge der Arbeitsstelle: Maximale Länge einer ATWS-Anlage 800 m. ✅ Bediener: Ein ATWS-Bediener darf maximal 3 Anlagen bedienen. ✅ Schalldruckpegel: Mind. 3 dB lauter als Störlärm. Winkel 15° zum Gleis, max. Abstand EWK = 30m, 6dB Verminderung bei Verdopplung Abstand. ✅ Wahrnehmbarkeitsprobe: Arbeitstäglich unter ungünstigsten Bedingungen (akustische Bedingungen, Beschäftigte in voller PSA) und bei geänderten Randbedingungen zu wiederholen.
6.3. Sicherungsmaßnahmen nach RIMINI
6.3.1. Im Arbeitsgleis (5 Maßnahmen)
- ✅ UV-Sperrung
- ✅ Technische Sperrung: Mittels Warnung durch ATWS/Sipo ODER Fahren 20 km/h.
- ✅ ATWS mit technischer Detektion + Überwachungsposten.
- ✅ Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke: Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung müssen ausgeschlossen werden.
- ✅ Sicherungsposten
6.3.2. Im Nachbargleis (8 Maßnahmen)
- ✅ UV-Sperrung
- ✅ Feste Absperrung
- ✅ ATWS mit integrierter FA (FA kombiniert mit ATWS)
- ✅ ATWS mit technischer Detektion
- ✅ ATWS mit angeschaltetem Sipo mit Handtaster für Normalspurstrecken.
- ✅ Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke
- ✅ Absperrposten/Sicherungsposten
- ✅ SRM4 (Schutzmaßnahme)
6.4. Sicherungsmaßnahmen bei Selbstsicherung
Ein Sonderfall für bestimmte Arbeiten. ✅ Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke: Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung müssen ausgeschlossen werden. ✅ Die Anzeichen der Annäherung von Fahrten werden sicher und rechtzeitig gedeutet (bis 200 km/h). ✅ Fahrten werden am Beginn der Annäherungsstrecke sicher erkannt.
6.4.1. Voraussetzungen für Arbeiten unter Selbstsicherung
✅ Sonderfall: Arbeiten zur Störungsbeseitigung, Besichtigungs-, Kontroll- oder Prüftätigkeiten. ✅ Art der Arbeiten: Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs, in aufrechter Haltung, die jederzeit unterbrochen werden können. ✅ Räumzeit: Max. 5 Sekunden. ✅ Wer darf Selbstsicherer sein?: * Besonders unterwiesene, einzeln arbeitende Beschäftigte. * Personen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (z.B. Sicherungsaufsicht, Sicherungsüberwacher, BÜB). * Eine Gruppe von max. 3 Beschäftigten, wo einer die Sicherung übernimmt. ✅ Allgemeine Voraussetzungen: * Örtliche und betriebliche Verhältnisse müssen die Arbeit zulassen. * Körperlich und geistig geeignet (Tauglichkeit). * Orts- und Streckenkenntnis. * Gefahren aus dem Bahnbetrieb kennen. * Besondere Unterweisung (Hinweis auf besondere Gefahren, Ausschluss von Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung). * Zustimmung des ausführenden Unternehmers.
6.5. Einsatz Absperrposten Voraussetzungen (5)
- ✅ Der Gleisbereich des Nachbargleises beträgt stets mindestens 2,50 m.
- ✅ Die Geschwindigkeit im Nachbargleis beträgt max. 160 km/h.
- ✅ Die Arbeiten finden entweder auf der Feldseite oder im gesperrten Arbeitsgleis statt.
- ✅ Bei Fahrten mit Geschwindigkeiten zwischen 20 km/h und höchstens 50 km/h im Arbeitsgleis dürfen keine Absperrposten für das Nachbargleis eingesetzt werden.
- ✅ Grundsätzlich wird einem Absperrposten ein Beschäftigter zugeordnet, es sei denn, in Abschnitt 1 ist angekreuzt: bis zu 3 Beschäftigte pro Absperrposten.
7. Rollen und Aufgaben im Sicherungsprozess
7.1. Aufgaben von Personen, die an der Sicherung beteiligt sind (Sicherungsunternehmen)
- Sicherungskoordinator:
- Abstimmung mehrerer, gleichzeitiger Sicherungsmaßnahmen.
- Entscheidungen (nach Absprache) bzgl. Sicherungsmaßnahmen + Überwachung.
- Sicherungsaufsicht:
- Verantwortung und Durchführung der Maßnahmen nach Sipla.
- Kann UV-Berechtigter sein.
- Darf Weisungen an Sicherungspersonal erteilen.
- Überprüfung der Einsatznachweise für Sicherungsposten (Stunden, Pausenzeiten...).
- ⚠️ Hat keine ständige Anwesenheitspflicht bei Totalsperrung.
- Sicherungsposten:
- Warnt Beschäftigte/Versicherte vor sich nähernden Fahrten bei Arbeiten im Gleisbereich mit: Mehrklangsignalhorn, Elektrischen Warnsignalgebern, anderen zugelassenen Signalmitteln.
- Hindert Versicherte am Betreten des Gleisbereiches.
- Warnt am Beginn der Annäherungsstrecke.
- Ist an Arbeitsstellen in 30 m-Abständen einzusetzen.
- Zwischenposten: Verbinden die Aufgabe des Absperrpostens mit der Sicherungspostenfunktion und stellen die Sicht- und Hörverbindung zwischen Außen- und Nachposten her.
- Absperrposten:
- Hindert Versicherte am Betreten des Gleisbereiches.
- Überwachungsposten:
- Überwacht das Verhalten der Seitenläufer (z.B. bei Gleisbaumaschinen).
7.2. Aufgaben des Sicherungsüberwachers
✅ Prüfung, ob Sicherungsmaßnahme Abschnitt 1 und 2 des Sipla entspricht. ✅ Prüfung, ob Sicherungsaufsicht örtlich/betrieblich eingewiesen wurde. ✅ Plausibilitätsprüfung des Sipla und mit Unterschrift zustimmen. ✅ Beim ATWS-Einsatz Projektierung und Funktionsabnahme prüfen. ✅ Vor Beginn Übereinstimmung der Sicherungsmaßnahme mit Sipla und Regelwerk prüfen. ✅ Durchführung der Sicherungsmaßnahme vor Ort überwachen. ✅ Ggf. Anpassungen veranlassen und mit BzS abstimmen. ✅ Befähigungen der Sicherungspersonale prüfen. ✅ Eintragungen im Einsatznachweis für Sicherungsposten kontrollieren.
7.3. Aufgaben der Bahnbetrieblich zuständigen Stelle (BzS)
✅ Festlegung: Der Bahnbetreiber legt aufgrund seiner Verpflichtung zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb die BzS fest (z.B. Netz Leiter, delegiert an Abteilung Sicherungsplanung und BETRA). ✅ Einweisung: Einweisung des ausführenden Unternehmens. ✅ Sicherungsanweisung: Sicherungsplan erstellen (Sicherungsmaßnahme festlegen). ✅ Sicherungsaufsicht: Festlegen. ✅ Überwachung: Festlegungen zur Überwachung von Sicherungsmaßnahmen treffen. ✅ Anpassung: Anpassung von bereits getroffenen Sicherungsmaßnahmen. ✅ Gefährdungsbeurteilung: Vervollständigt die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage der örtlichen und betrieblichen Bedingungen, ordnet die betreffenden Sicherungsmaßnahmen an und verankert die Abschnitte im Sicherungsplan.
8. Der Sicherungsplan (Sipla) 📊
Der Sicherungsplan ist ein zentrales Dokument, das die Sicherungsmaßnahmen detailliert festlegt.
8.1. Abschnitte und Zuständigkeiten
| Abschnitt | Inhalt …








